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Polizeikontrolle in den Nagelstudios

Das Thema verbotene Inhaltsstoffe beschäftigt die Nagelbranche in der Schweiz weiterhin. Besonders TPO hat in den vergangenen Monaten für viel Unsicherheit gesorgt. Viele Studiobetreiberinnen fragen sich deshalb: Was passiert, wenn eine Behörde mein Studio kontrolliert? Und wie sollte ich mich in diesem Moment verhalten?

Kontrolle im Nagelstudio: Was tun, wenn plötzlich die Behörden vor der Tür stehen?

Zunächst gilt: Ruhe bewahren. Eine Kontrolle bedeutet nicht automatisch, dass bereits ein Verstoss festgestellt wurde.

Wenn die Behörde vor der Tür steht

Bei einer Kontrolle sollte das Studio professionell und kooperativ reagieren – aber nicht in Panik geraten.

Lasst euch zunächst zeigen beziehungsweise erklären, welche Behörde die Kontrolle durchführt, wer die kontrollierenden Personen sind und auf welcher Grundlage die Kontrolle stattfindet. (Name und Abteilung lesbar und mach ein Foto davon.) Bei einer tatsächlichen polizeilichen Durchsuchung können andere rechtliche Voraussetzungen und Befugnisse gelten als bei einer gewöhnlichen Produkt- oder Betriebskontrolle.

Versucht nicht, während einer Kontrolle schnell Produkte verschwinden zu lassen, Etiketten zu entfernen, Unterlagen zu vernichten oder Waren zu verstecken. Damit kann aus einem lösbaren Problem ein wesentlich ernsteres werden.

TPO: Alte Produkte nicht einfach weiterverwenden

TPO steht für Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide und wurde insbesondere als Photoinitiator in UV- und LED-härtenden Nagelprodukten eingesetzt.

In der EU dürfen TPO-haltige kosmetische Produkte seit dem 1. September 2025 nicht mehr gewerblich an Kundinnen angewendet werden. Das betrifft auch Produkte, die ein Nagelstudio bereits vor diesem Datum gekauft hatte. Ein „Aufbrauchen“ alter Bestände am Kunden ist somit keine Lösung.

Deshalb sollten Studios ihren gesamten Produktbestand überprüfen und Produkte mit problematischen oder verbotenen Inhaltsstoffen konsequent aus dem aktiven Arbeitsbereich nehmen.

Wichtig: Auch beim Thema Silber sollte genau hingeschaut werden. „Silber“ allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt verboten ist. Entscheidend sind der konkrete Inhaltsstoff beziehungsweise die chemische Verbindung, deren Funktion im Produkt und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Diese Unterlagen solltet ihr griffbereit haben

Dieses Bild ist von der Kantonspolizei Winterthur Schweiz. Klicke auf das Bild für den direkten Link.

Eine gute Vorbereitung kann eine Kontrolle erheblich erleichtern. Sinnvoll ist es, Rechnungen und Lieferantennachweise, Produktetiketten und INCI-Listen sowie vorhandene Produktinformationen geordnet aufzubewahren.

Dokumentiert ausserdem, welche Produkte ihr nach einer gesetzlichen Änderung aus dem Sortiment genommen habt. Bei aussortierten Produkten sollte klar erkennbar sein, dass sie nicht mehr für die Anwendung an Kundinnen bestimmt sind und entsprechend den geltenden Vorgaben zurückgegeben oder entsorgt werden sollen.

Gerade bei Produkten aus unbekannten Quellen oder bei Importware sollte besonders sorgfältig geprüft werden, ob Zusammensetzung und Kennzeichnung den geltenden Vorschriften entsprechen.

Was passiert, wenn TPO-Produkte gefunden werden?

Befinden sich noch Produkte mit TPO im Studio, sollte zunächst unterschieden werden zwischen dem blossen Vorhandensein eines alten Produktes und dessen professioneller Verwendung beziehungsweise Bereitstellung.

TPO-haltige Kosmetika dürfen seit dem 1. September 2025 nicht mehr professionell im Studio verwendet werden.

Wer noch alte Produkte besitzt, sollte diese deshalb nicht mehr an Kundinnen verwenden.

Solche Produkte sollten klar vom aktiven Warenbestand getrennt und für die ordnungsgemässe Rückgabe oder Entsorgung vorgesehen werden.

Checkliste für Schweizer Nagelstudios

✅ (INCI) Inhaltstoff-Liste prüfen – steht dort Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid, muss das Produkt raus
✅ Lagerbestand kontrollieren – auch kleine Restmengen
✅ TPO-freie Alternativen beschaffen
✅ Personal und Kundinnen informieren
✅ Entsorgung nach lokalen Vorschriften durchführen

Achtung bei der Aussage „TPO-free“

Nur weil auf der Vorderseite eines Produktes „TPO-free“ steht, bedeutet das nicht automatisch, dass damit sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ein Produkt kann TPO-frei sein und trotzdem einen anderen problematischen oder nicht zulässigen Inhaltsstoff enthalten.

Deshalb gilt: Nicht nur nach TPO suchen – immer die vollständige INCI-Liste kontrollieren.

Kontrolle bedeutet nicht automatisch Busse

Wenn eine Behörde Produkte kontrolliert, bedeutet das nicht automatisch, dass das Nagelstudio bereits gegen das Gesetz verstossen hat.

Deshalb sollte man bei einer Kontrolle ruhig bleiben, kooperieren und genau dokumentieren, was beanstandet oder mitgenommen wurde.

Wer einen Entscheid, eine Verfügung oder eine andere schriftliche Anordnung erhält und mit den rechtlichen Konsequenzen unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.

Was tun, wenn tatsächlich ein problematisches Produkt gefunden wird?

Nicht diskutieren, nichts verheimlichen und vor allem keine spontanen Behauptungen aufstellen, wenn ihr die Antwort nicht sicher kennt.

Fragt konkret:

Welches Produkt wird beanstandet? Welcher Inhaltsstoff ist betroffen? Welche Vorschrift soll verletzt sein? Welche Massnahme verlangt die Behörde jetzt von mir?

Lasst euch Beanstandungen und angeordnete Massnahmen möglichst schriftlich geben beziehungsweise bittet um eine Kopie des Kontroll- oder Beschlagnahmeprotokolls, soweit ein solches erstellt wird.

Dokumentiert für euch ebenfalls, welche Produkte kontrolliert, mitgenommen, gesperrt oder beanstandet wurden. Bei einer Beschlagnahme oder einem ernsteren Vorwurf sollte professionelle rechtliche Beratung eingeholt werden.

Ein besonders wichtiger Punkt: Wenn ihr bemerkt, dass sich noch ein möglicherweise verbotenes Produkt im Studio befindet, versucht nicht, dieses während einer laufenden Kontrolle heimlich zu entsorgen oder zu verstecken.
Dasselbe gilt für Rechnungen, Etiketten und andere Unterlagen.
Stattdessen sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, was vorhanden ist und was damit geschieht.

Fürs Herz…
Mach Dich nicht verrückt, ich bin für Dich da.

Sei gesegnet – wir sehen uns ab jetzt hier auf meinem Blog oder über WhatsApp.

Bis bald. 💙 Deine Azul

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